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AGB

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
 
bitte beachten Sie die nachfolgenden Bestimmungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, der Firma Trinity Travel und Ihnen zustande kommt.
 
1. Anmeldung, Bestätigung
 
1.1 Die Reiseanmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, Internet oder e-mail erfolgen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie Trinity Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch Trinity Travel zustande, über das Trinity Travel Sie mit der Buchungsbestätigung informiert. Im Falle mündlicher Buchungsbestätigung erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übersandt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Trinity Travel vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Trinity Travel die Annahme dieses neuen Angebots erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des (Rest-) Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen.
 
2. Bezahlung
 
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und dem Reisepreissicherungsschein, der sämtliche gezahlten Kundengelder sichert, ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises zu leisten (mind. 150,- €), zahlbar innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtpreises ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei Trinity Travel) fällig und zahlbar. Ist der fällige Gesamtpreis nicht bis zu diesem Zeitpunkt oder bei kurzfristiger Buchung nicht unverzüglich nach Übersendung des Sicherungsscheines nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Sicherungsschein erhalten hat, hat Trinity Travel den gesetzlichen Anspruch, die Erbringung der Reiseleistung bis zur Bewirkung der vollständigen Zahlung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) und kann nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und von Ihnen angemessene Entschädigung verlangen, wenn Sie nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatten.
2.3 Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt.
 
3. Leistungen
 
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Trinity Travel ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden Detailbeschreibung auf der Webseite und den in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünschen.
3.2 Wird auf Ihren Wunsch von Trinity Travel ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Trinity Travel ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
3.3 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Agenturen, Hotels, Transportunternehmen, Referenten, u.s.w.) und Reisebüros sind von Trinity Travel nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Trinity Travel hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.4 Trinity Travel behält sich ausdrücklich die Auswahl der Referenten vor und ist berechtigt, zum selben Thema einen gleichermaßen qualifizierten Ersatzreferenten einzusetzen.
 
4. Preisänderungen
 
4.1 Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der tatsächlich nachträglich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf dem Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.
4.2 Bei Preiserhöhungen über 5 % oder wenn eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt, sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Trinity Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Programm anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Trinity Travel über die Preiserhöhung gegenüber Trinity Travel geltend zu machen. Treten Sie in diesem Fall vom Reisevertrag zurück, erhalten Sie die an Trinity Travel bereits geleistete Zahlungen unverzüglich vollständig zurück.
 
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
 
5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung bei Trinity Travel. Ihnen wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, dann kann Trinity Travel eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Hälfte der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. Trinity Travel weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann Trinity Travel eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
 
Bis 95. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 94. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
ab 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
am Abreisetag oder später 95 % des Reisepreises
 
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Ihnen steht es frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung Trinity Travel nachzuweisen, dass hier tatsächlich wesentlich geringere oder keine Kosten entstanden sind. Flüge unterliegen gesonderten Bedingungen.
5.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für den Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird von Trinity Travel bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 50,- € pro Reisenden erhoben. Danach sind Änderungen nur noch nach vorherigem Rücktritt von der Reise unter gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Insofern wird auf die Rücktrittsbedingungen unter 5.2 verwiesen. Im Einzelfall kann Trinity Travel sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 22. Tag vor Reiseantritt bemühen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass nur geringere Kosten als 50,- € bei der Umbuchung anfielen.
5.4 Statt zurückzutreten, können Sie bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, wobei Trinity Travel sich vorbehält, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.
 
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
 
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Trinity Travel zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung wird hingewiesen. Für den Abschluss einer Reiseversicherung klicken Sie bitte hierfür direkt auf die ERGO Reiseversicherung.
 
7. Rücktritt und Kündigung durch Trinity Travel
 
7.1. Trinity Travel kann bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die vertraglich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten wegen Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, nicht zumutbar ist. Trinity Travel ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weiter Ansprüche stehen Ihnen nicht zu. Falls Trinity Travel bereit und in der Lage ist, die Reise trotz Nichtereichten der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl aber zu geänderten Konditionen durchzuführen, so unterrichtet sie Trinity Travel gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung hiervon und teilt die geänderten Konditionen (abweichende Preise, Reisedaten usw.) mit. Ihnen steht es frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hierdurch unberührt. Stimmen Sie diesem neuen Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande. Ziff. 1.4 gilt entsprechend.
7.2 Trinity Travel kann den Vertrag vor Antritt der Reise fristlos kündigen, wenn Trinity Travel vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Trinity Travel behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann nach den unter Ziffer 5 Abs. 2 genannten Stornoregelungen verfahren werden.
7.3 Trinity Travel kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen. wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Trinity Travel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung (fristlose Kündigung) des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Trinity Travel, so behält Trinity Travel den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Bei der Kündigung wird Trinity Travel durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.
 
8. Obliegenheiten des Reisenden
 
8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, haben Sie Trinity Travel umgehend zu benachrichtigen. Sie sind zur Beachtung der Ihnen in der Reiseausschreibung und/oder den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise, insbesondere der von Trinity Travel übermittelten Reise- und Gesundheitstipps, verpflichtet. Die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
8.2 Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden. Auch die Reise zum Kursort wird selbstverantwortlich bestritten, sofern die Anreise nicht über Trinity Travel gebucht wird.
8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
 
9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
 
9.1 Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Reisende die gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche. Sämtliche aufgetretenen Mängel sind unverzüglich der von Trinity Travel beauftragten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist von Trinity Travel keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, Trinity Travel direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit Trinity Travel kann unter der auf der Webseite und den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden.
9.2 Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) möglichst schriftlich bei uns geltend zu machen. Die Reiseleitung oder Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
9.3 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
 
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
 
10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
10.2 Trinity Travel informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flücht-lingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Trinity Travel nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.
10.3 Zur Zeit sind für die Anreise zu den Kursorten in Europa für Deutsche lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und keine Visa nötig. Bezüglich Asien informiert Trinity Travel auf der Webseite unter dem Punkt Visa und Gesundheitsbestimmungen oder in separaten Informationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind, sowie über die Fristen zur Erlangung der für die Reise notwendigen Unterlagen.
10.4 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Bitte informieren Sie sich auch bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
 
11. Haftung
 
11.1 Die vertragliche Haftung von Trinity Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) Trinity Travel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Trinity Travel aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Trinity Travel für Sachschäden je Kunde und Reise bis 4.100,- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Trinity Travel empfiehlt allen Kunden unbedingt den Abschluss entsprechender Reiseunfall- und Gepäckversicherungen.
11.2 Kommt Trinity Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck. Das Montrealer Übereinkommen die Haftung des Luftfrachtführers für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.
 
12. Gerichtsstand, Sonstiges
 
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Trinity Travel kann vom Kunden an seinem Sitz in Köln verklagt werden.
 
Vermittler:
 
Trinity Travel
 
Geschäftsführerin Heike Lohr
Zwirnerstr. 33
50678 Köln
 
Tel.: 0049-(0)221-4713167
 
Email: info(ät)trinity-travel.de
Internet: www.trinity-travel.de
 
Bürozeiten: Mo, Mi + Fr von 10:00-14:00 Uhr, Di + Do von 14:00-18:00 Uhr, Sa nach Vereinbarung
 
Unsere Bankverbindung:
 
Trinity Travel - Heike Lohr
Sparkasse Schweinfurt
BLZ: 793 501 01
Ktonr.: 760 053 330
BIC/SWIFT Code: BYLA DE M1 KSW
IBAN-Nr.: DE90 7935 0101 0760 0533 30


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